UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

MEDIAQUISIT, Jan Hendrik Protzek,
folgend als “MEDIAQUISIT” benannt:

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

 

1. Die Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von MEDIAQUISIT. Sie gelten auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge, soweit es sich um gleichartige Auftragsgegenstände handelt.

 

2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MEDISAQUISIT deren Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen hat. Selbst wenn MEDIAQUISIT auf ein Schreiben Bezug nimmt, welches Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis seitens MEDIAQUISITs mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

3. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Als „Unternehmer“ in diesem Sinne gilt jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

1. An ihr schriftliches Angebot ist MEDIAQUISIT vorbehaltlich des Vorliegens eines wichtigen Grundes i. S. d. § 2 Abs. 6 nur dann und nur solange gebunden, wie dies in ihrem Angebot bestimmt ist. Die Angebotsbindung kann MEDIAQUISIT ganz oder teilweise, z. B. durch den Zusatz „Angebot freibleibend“, ausschließen.

 

2. Ein Vertrag kommt erst mit dem schriftlichen Vertragsschluss oder der schriftlichen Bestätigung des Auftragsangebots seitens MEDIAQUISIT, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande. Art und Umfang der von MEDIAQUISIT geschuldeten Dienstleistung bestimmen sich – soweit nicht gesondert vereinbart – ausschließlich nach dem Inhalt des geschlossenen Auftrags bzw. der Bestätigung des Auftragsangebots. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch MEDIAQUISIT.

 

3. Angaben in Prospekten, sonstigen Werbeschriften oder auf Internetseiten von MEDIAQUISIT stellen weder die Übernahme einer Garantie noch eines Beschaffenheitsrisikos dar.

§ 3 Leistungen & Services

 

1. Zwischen dem Auftraggeber und MEDIAQUISIT kommt jeweils ein Werkvertrag zustande. Für dessen Erfüllung behält sich MEDIAQUISIT vor, Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu beauftragen.

 

2. Beanstandungen am vollendeten Werk sind MEDIAQUISIT jeweils direkt nach Übernahme spätestens aber innerhalb von sieben Werktagen mitzuteilen. Ihnen ist dann eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

 

3. Als Übernahme gilt auch die Onlineschaltung einer Internetseite, oder die Übernahme abgestimmten Contents in On- und Offline-Formate.

 

4. Verletzt der Auftraggeber bei Beanstandungen seine Rüge- und
Informationspflicht nach Ziffer 2. oder räumt MEDIAQUISIT keine Nachbesserungsmöglichkeit ein, kann er hieraus keine Rechte herleiten.

 

5. Im Vertrag genannte Fristen und Termine für die Erfüllung der Dienstleistung sind unverbindliche Angaben, soweit MEDIAQUISIT den Zeitpunkt der Erfüllung nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich oder als Fixgeschäft bezeichnet. Abgabetermine werden insoweit grundsätzlich nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von MEDIAQUISIT vereinbart und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich jederzeitiger Verfügbarkeit der von MEDIAQUISIT eingesetzten Kooperationspartner sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse – unabhängig davon, ob diese bei MEDIAQUISIT oder beim Kooperationspartner eintreffen – insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage etc.

 

6. Eine verbindlich vereinbarte Zeit für die Erfüllung des Werkvertrages verlängert sich angemessen, soweit MEDIAQUISIT durch Umstände, die weder sie noch ihre Organe oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, an deren Einhaltung gehindert wird. Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt im Zweifel den vorherigen Eingang aller vom Auftraggeber zur Auftragsausführung zu liefernden erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen, Fotos, Vorlagen, Pläne, Genehmigungen, mitwirkungspflichtigen Freigaben sowie die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen voraus. Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängert sich der Erfüllungszeitpunkt um die Dauer der entsprechenden Verzögerung.

 

7. Verzögert sich die Erfüllung des Werkvertrages aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes oder auf dessen Wunsch, ist MEDIAQUISIT berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

 

8. MEDIAQUISIT ist bei Vorliegen wesentlicher Gründe jederzeit berechtigt, die Erfüllung des Werkvertrages insgesamt oder in Teilen und unabhängig von einer eingegangenen Angebotsbindung abzulehnen. Solche wesentlichen Gründe sind z. B. der geplante Einsatz des Werkes in illegalem, rassistischem oder sexistischen Rahmen sowie oder das negative Ergebnis einer durchgeführten Bonitätsprüfung (z.B. bei Schufa, Creditreform, Bürgel etc.).

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

1. Der Auftraggeber zahlt MEDIAQUISIT für das vereinbarte Werk die im Einzelauftrag vereinbarte oder im Angebot genannte Vergütung. Sämtliche Preise sind Netto-Preise. MEDIAQUISIT, als Einzelunternehmen vertreten durch Jan Hendrik Protzek, ist zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt.

 

2. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, nur gegen eine bei Auftragserteilung fällige Vorauszahlung in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung. Die Restzahlung ist – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – spätestens 10 Tage nach Erfüllung des Werkvertrages, Rechnungsdatum und Rechnungslegung zu leisten.

 

3. Kommt der Auftraggeber mit der Vorauszahlung in Verzug, so ist MEDIAQUISIT wahlweise berechtigt, innerhalb einer dem Auftraggeber zu setzenden Nachfrist die Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung in Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse auf die gesamte Auftragssumme zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann MEDIAQUISIT vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.

 

4. Der Beginn der Dienstleistung ohne den Erhalt einer Vorauszahlung bedeutet nicht den Verzicht darauf, diese fordern zu können. Auch nach erhaltener Vorauszahlung ist MEDIAQUISIT berechtigt, die Durchführung des Auftrags von einer Sicherheitsleistung in Höhe der insgesamt vereinbarten Vergütung wie Ziffer 2. abhängig zu machen, sofern ein dem Auftraggeber eingeräumtes Kreditlimit überschritten ist oder MEDIAQUISIT vor oder nach Auftragserteilung von einer Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers erfährt. Wird diese Sicherheit nicht unverzüglich auf Anforderung erbracht, ist MEDIAQUISIT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Außerdem ist MEDIAQUISIT berechtigt, Internetpräsentationen oder webbasierte Softwarelösungen für den Auftraggeber kostenpflichtig aus dem Internet zu entfernen.

§ 5 Nutzungsrechte

 

1. MEDIAQUISIT stellt das vereinbarte Werk her und räumt dem Auftraggeber hieran die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung der Parteien

 

2. MEDIAQUISIT behälte sich das Recht vor, die für ihre Auftraggeber hergestellten Werke im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu nutzen, sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

 

3. Stellt der Auftraggeber MEDIAQUISIT andere Werke (z.B. Logos, Fotos, Werbetexte etc.) zur Verfügung, die in das Werk von MEDIAQUISIT eingearbeitet oder verändert werden sollen, so versichert er mit der Übergabe, dass er im Besitz der hierfür notwendigen Nutzungsrechte an diesen Werken ist und diese auf MEDIAQUISIT übergehen lässt. Der Auftraggeber wird MEDIAQUISIT von allen Forderungen seitens der Urheber dieser Werke freistellen und ggf. angefallene Kosten zur Rechtsverteidigung von MEDIAQUISIT übernehmen.

§ 6 Haftung

 

Die Haftung von MEDIAQUISIT bei Schadensersatzansprüchen – gleich aus welchem Rechtsgrund – (insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung) ist , soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Kündigung

 

1. Der Vertrag kann beiderseits nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Dieser liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Falls der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt oder falls MEDIAQUISIT den Vertrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden wichtigen Grund kündigt, behält MEDIAQUISIT den vollen, für den Auftrag noch offenen oder zu erwartenden Vergütungsanspruch gemindert um gesparte Aufwendungen. Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.

 

2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 8 Aufrechnungsverbot

 

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Datenschutz

 

Der Auftraggeber nimmt Kenntnis davon, dass MEDIAQUISIT Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck der Datenverarbeitung speichern und sich das Recht vorbehält, diese Daten, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

§ 10 Schlussbestimmungen
und Gerichtsstand

 

1. Der zugrunde liegende Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen MEDIAQUISIT und dem Auftraggeber ist – soweit gesetzlich zulässig – nach der Wahl MEDIAQUISITs Bottrop oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klage gegen MEDIAQUISIT ist Bottrop ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände blieben von dieser Regelung unberührt.

 

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind auch in dem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

4. Sollten einzelne Bestimmung des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder ein Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.